Rechtsform

Unsere Blindenwerkstätte ist ein wirtschaftlicher Verein gemäß § 22 BGB. Durch Beschluss des Regierungspräsidenten in Koblenz vom 06.06.1950 (Aktenzeichen: I Just. Nr.30/50) ist der Notgemeinschaft Blinder in Betzdorf die Rechtsfähigkeit verliehen worden.

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