
Blindenwaren
Blindenwaren sind nach gültigem Gesetz Waren, die in ihrem wesentlichen, das Erzeugnis bestimmenden Arbeiten von Blinden oder Sehbehinderten hergestellt wurden. Sie stellen eine direkte Hilfe zur Fürsorge blinder und sehbehinderter Menschen dar.
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Geeignet fürAußenbereich: Stall-, Pflaster- oder Gartenbesen, glatte SteinbödenGesamtlänge inkl. Stiel: ca. 130cmFaser: PflanzenfaserWeitere Infos:Reisstroh (keinesfalls zu verwechseln mit Reisig!) besteht aus der Getreideart...
21,20 €
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