Zusatzwaren

Zusatzwaren, sind nach gültigem Gesetz nur solche Waren die keine Blindenwaren sind, die aber naturgemäß zusammen mit der Blindenware verwendet werden oder deren gleichzeitiger Vertrieb den Absatz von Blindenwaren besonders zu fördern geeignet ist und die ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind.

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Tüllenbürste Borste, konisch
Tüllenbürste Borste, konisch
Gesamtlänge ca. 36,0 cmKonisch, Durchmesser ca. 3,0 - 4,0 cmBürstenkopf ca. 10,0 cm
4,60 € *
Drahtbürsten 2rhg.
Drahtbürsten 2rhg.
4,95 € *
08211
Drahtbürsten 3rhg.
5,80 € *
08212
Drahtbürsten 4rhg.
6,70 € *
08213
Drahtbürsten 5rhg.
7,80 € *
08214
Drahtbürsten 6rhg.
8,40 € *
08220
Drahtbürsten 2rhg. V2A
Rostfrei
6,00 € *
08221
Drahtbürsten 3rhg. V2A
Rostfrei
6,95 € *
08222
Drahtbürsten 4rhg. V2A
Rostfrei
8,15 € *
08223
Drahtbürsten 5rhg. V2A
Rostfrei
9,30 € *
08224
Drahtbürsten 6rhg. V2A
Rostfrei
10,10 € *
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