Zusatzwaren
Zusatzwaren, sind nach gültigem Gesetz nur solche Waren die keine Blindenwaren sind, die aber naturgemäß zusammen mit der Blindenware verwendet werden oder deren gleichzeitiger Vertrieb den Absatz von Blindenwaren besonders zu fördern geeignet ist und die ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind.
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Fensterleder Klein, ca.45x30 cm
Weiches Fensterleder für flusen- und streifenfreie Oberflächen.
25,35 €
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Naturschwamm
Naturschwamm – ca. 14 × 14 cm Ein echtes Stück Natur für die tägliche Körperpflege: Der Naturschwamm überzeugt durch seine angenehm weiche Struktur und eignet sich ideal zum sanften Waschen und Reinigen der Haut. In Verbindung mit Wasser...
19,90 €
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Glitzischwamm mit Griffmulde
Glitzischwamm mit Griffmulde zum leichten und schnellen abreiben von Flecken und Verschmutzungen.
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