Zusatzwaren
Zusatzwaren, sind nach gültigem Gesetz nur solche Waren die keine Blindenwaren sind, die aber naturgemäß zusammen mit der Blindenware verwendet werden oder deren gleichzeitiger Vertrieb den Absatz von Blindenwaren besonders zu fördern geeignet ist und die ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind.
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Fensterleder Klein, ca.45x30 cm
Weiches Fensterleder für flusen- und streifenfreie Oberflächen.
23,95 €
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Glitzischwamm mit Griffmulde
Glitzischwamm mit Griffmulde zum leichten und schnellen abreiben von Flecken und Verschmutzungen.
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