Zusatzwaren
Zusatzwaren, sind nach gültigem Gesetz nur solche Waren die keine Blindenwaren sind, die aber naturgemäß zusammen mit der Blindenware verwendet werden oder deren gleichzeitiger Vertrieb den Absatz von Blindenwaren besonders zu fördern geeignet ist und die ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind.
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Reisstrohbesen 6-Naht, ca. 130cm Gesamtlänge
Reisstrohbesen 6-Naht – robust, langlebig und vielseitig einsetzbar Dieser hochwertige Reisstrohbesen mit 6 Nähten überzeugt durch seine stabile Verarbeitung und seine hervorragenden Kehreigenschaften. Mit einer Gesamtlänge von ca. 130...
34,95 €
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Reisstroh-Handfeger, ca. 60cm
Geeignet fürAußenbereich: Stall-, Pflaster- oder Gartenhandfeger, glatte SteinbödenGesamtlänge inkl. Stiel: ca. 60 cmFaser: PflanzenfaserWeitere Infos:Reisstroh (keinesfalls zu verwechseln mit Reisig!) besteht aus der Getreideart...
16,45 €
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