Zusatzwaren
Zusatzwaren, sind nach gültigem Gesetz nur solche Waren die keine Blindenwaren sind, die aber naturgemäß zusammen mit der Blindenware verwendet werden oder deren gleichzeitiger Vertrieb den Absatz von Blindenwaren besonders zu fördern geeignet ist und die ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind.
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Durch die Beschaffenheit der Reagenzglasbürste können sie auch anden tiefsten Punkt der Reagenzgläser gelangen und optimal reinigen. Gesamtlänge: 27,5cmBürstenlänge ohne Griff: 8cmReinigungskopf: 3cmDurchmuesser: 2cmzum Aufhängen geeignet
5,80 €
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Gesamtlänge ca. 36,0 cmKonisch, Durchmesser ca. 3,0 - 4,0 cmBürstenkopf ca. 10,0 cm
4,60 €
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