Zusatzwaren
Zusatzwaren, sind nach gültigem Gesetz nur solche Waren die keine Blindenwaren sind, die aber naturgemäß zusammen mit der Blindenware verwendet werden oder deren gleichzeitiger Vertrieb den Absatz von Blindenwaren besonders zu fördern geeignet ist und die ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind.
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Flaschenbürste Borste, Klein
Gesamtlänge ca. 38,0 cmDurchmesser ca. 4,5 cmBürstenkopf ca. 10,0 cm
5,50 €
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Flaschenbürste Borste, Groß
Gesamtlänge ca. 50,0 cmDurchmesser ca. 5,5 cmBürstenkopf ca. 11,0 cm
10,50 €
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Flaschenbürste Perlon, extra groß
Gesamtlänge ca. 61,5 cmDurchmesser ca. 9,0 cmBürstenkopf ca. 13,0 cm
12,85 €
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